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Krankenkasse

Deine Gesundheit verdient nur das beste Angebot – insuris macht die Krankenkasse zum Kinderspiel. Zusatzversicherungen können all deine Bedürfnisse absichern und die Lücken der obligatorischen Grundversicherung schliessen.

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Krankenkasse FAQ's

Ist die grundlegende Krankenversicherung obligatorisch?

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In der Schweiz ist jeder Einwohner und Neuzuzüger verpflichtet, die Grundversicherung zu haben. Diese ist bei zahlreichen Versicherungsanbietern erhältlich, deckt jedoch nicht sämtliche Kosten des Gesundheitssystems ab. Zusatzversicherungen sind nötig, um zahlreiche Risikolücken zu schliessen.

Welche Leistungen müssen von Zusatzversicherungen gedeckt werden?

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Zusatzversicherungen decken zahlreiche Leistungen ab. Darunter sind Zahnkorrekturen, Transportkosten, Psychotherapie und nicht kassenpflichtige Medikamente. Insuris steht dir zur Seite, um die richtige Versicherung für deine Bedürfnisse zu finden.

Bis wann kann man die Krankenkasse wechseln?

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Die Grundversicherung kann einmal pro Jahr gewechselt werden. Die Kündigungsfrist hierfür ist der 30. November. Die Zusatzversicherung kann unabhängig davon gekündigt und gewechselt werden, die offizielle Kündigungsfrist ist der 30. September, jedoch bei einer Prämienanpassung 30. November.

Wie werden die Transportkosten übernommen?

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Die Grundversicherung deckt in der Regel 50% der Transportkosten aus medizinischen Gründen ab, bis zu einem Höchstbetrag von 500 CHF pro Kalenderjahr. Für Notfalleinsätze beträgt die Deckung 50% der Kosten, bis zu einem Maximum von 5.000 CHF pro Jahr. Eine Zusatzversicherung ist nötig, um die drastischen Folgen der Transportkosten komplett zu vermeiden.

Welche Medikamente werden von der Grundversicherung abgedeckt?

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Die obligatorische Grundversicherung deckt Medikamente ab, die von einem Arzt oder Krankenhaus verschrieben werden, wenn sie auf der offiziellen Liste der Spezialitäten aufgeführt sind. Für Medikamente, die nicht von der obligatorischen Versicherung abgedeckt werden, kann eine zusätzliche ambulante Versicherung Abdeckung bieten. Dies variiert jedoch je nach Versicherer und spezifischem Zusatzplan. Versicherer decken in der Regel 90% der Kosten für von Swissmedic zertifizierte Medikamente ab, und es kann eine Selbstbeteiligung von 10% durch die versicherte Person bestehen.

Wie ist man bei der Mutterschaft gedeckt?

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Bei der Schwangerschaft deckt die obligatorische Krankenpflegeversicherung alle wesentlichen Leistungen ab. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen, die Geburtskosten zu Hause oder im Spital, Beiträge zu Geburtsvorbereitungskursen und Stillberatung. Weiterhin sind die Dienste von Hebammen rund um die Geburt inkludiert. Für all diese Leistungen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu acht Wochen nach der Geburt fallen auch für allgemeine medizinische Leistungen keine Kosten an, ohne Franchise und Selbstbehalt. Hebammenbesuche nach den ersten 56 Tagen postpartal sind ebenso kostenfrei.